Wandel von einer Staatspolizei zu einer Bürgerpolizei

Die Selbstinterpretation der Polizei wandelt sich von einer Staatspolizei hin zu einer Bürgerpolizei.


Die Philosophie der Staatspolizei 

definiert die Sicherung des staatlichen Gewaltmonopols durch Wahrung der gesetzlichen Ordnung; Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung sind die obersten Aufgaben der Polizei. Demonstrationen stossen auf ein prinzipielles Misstrauen und werden als lästig empfunden. Die polizeiliche Eingriffsschwelle ist relativ niedrig, die Einsatzphilosophie ist eher konfrontativ und repressiv orientiert.

Die Philosophie der Bürgerpolizei 

geht hingegen davon aus, dass die Rechtsordnung selbst veränderbar ist und politische Beschlüsse nicht einfach von den Bürgern akzeptiert werden müssen. Demonstrationen werden als eine legitime Möglichkeit interpretiert, wie sich Bürger gegen Beschlüsse der Politik wehren können. Entsprechend werden Demonstrationen in einem stärkeren Maße als normale Mittel der politischen Artikulation interpretiert.

Die Einsatzphilosophie ist kooperativ orientiert; Gewaltanwendung ist allein eine ultima ratio; Gespräche und Absprachen zwischen Einsatzleitung und Demonstranten und situationsspezifisch-flexible Lösungen werden präferiert.

Zwar findet sich in dem Diskurs der Polizei zu allen Zeitpunkten sowohl die Idee der Staatspolizei als auch die der Bürgerpolizei, allerdings wandelt sich die Deutungshegemonie in der Weise, dass im Zeitverlauf die Philosophie der Bürgerpolizei an Bedeutung gewinnt und schließlich zur dominanten Ideologie wird.

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